Hausordnung / AGB's
Geltungsbereich und Begriffe
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vereinbarungen/Verträge zwischen dem „Appartement Aschbach“ in Kitzbühel, betrieben durch „Mag. Johann Hagsteiner und Mitbesitzer“, Aschbachbichl 1a , 6370 Kitzbühel und Kunden betreffend die mietweise Überlassung von Appartements zur Beherbergung. Der “Beherberger” bzw. „Mag. Johann Hagsteiner und Mitbesitzer“ beherbergt Gäste gegen Entgelt. Der “Gast” bzw. „Kunde“ nimmt die Beherbergung in Anspruch. Als Gast gelten auch jene Personen, die mit dem Vertragspartner anreisen (zB Familienmitglieder, Freunde etc.).
Vertrag und Erklärungen
Die gesamte Abwicklung des Vertrages und auch der Bezug erfolgt unter Verwendung moderner Technik mit möglichst geringem Personaleinsatz (keine Rezeption oder sonstiges Personal ständig anwesend).
Durch das Abschließen der Buchung auf der Homepage des Beherbergers bzw. auf anderen Buchungsplattformen kommt der Vertrag zustande. Das vereinbarte Entgelt ist spesen- und abzugsfrei an den Beherberger zu überweisen. Eine spätere An- bzw. frühere Abreise (welche nicht in der Sphäre des Beherbergers liegt) berechtigt nicht zu Abzügen. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann, und der Zugang zu den Geschäftszeiten (werktags 09:00 – 18:00 Uhr) des Beherbergers erfolgt.
Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung des Kunden aufgelöst werden. Außerhalb dieses Zeitraumes ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Kunden nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:
bis 1 Monat vor dem Ankunftstag: 30 % vom Gesamtpreis;
bis 14 Tage vor dem Ankunftstag: 70 % vom Gesamtpreis;
weniger als 14 Tage vor Ankunftstag: 100 % vom Gesamtpreis.
Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Beherberger. Der Kunde muss den Rücktritt schriftlich erklären. Dem Beherberger kommt nach Einlangen der Buchung das Recht zu, den Gast bzw. dessen Buchung abzulehnen, dies binnen 14 Tage nach Reservierungseingang und begründet mit bereits bekannten Problemen in der Vergangenheit mit dem neuerlich buchenden Gast bzw. mit ihm reisenden Personen (blacklist).
Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn ein Kunde bzw. Gast
a) von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer oder Dritten gegenüber das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht;
b) von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die über die Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedürftig wird;
c) die vorgelegten Rechnungen bei Fälligkeit innerhalb einer zumutbar gesetzten Frist (3 Tage) nicht bezahlt.
Im Appartement Aschbach sind folgende Regeln für einen angenehmen Urlaub aller Gäste zu beachten:
- Rauchen ist in sämtlichen Räumlichkeiten des Appartements Aschbach strengstens untersagt
- Ski dürfen nur im hierfür vorgesehenen Skidepot gelagert werden. Die Schuhe sind in der Garderobe des Appartements abzustellen.
- Im Zeitraum 22:00 bis 07:00 Uhr gilt Nachtruhe im Appartement Aschbach. Generell ist von jeglicher Störung der anderen Gäste bzw. Hauseigentümer Abstand zu nehmen und ist diesen höflich und respektvoll zu begegnen.
- Minderjährige bis 14 Jahre dürfen in den Räumlichkeiten des Appartements Aschbach nicht ohne Aufsicht gelassen werden.
- Nur die beim Beherberger angemeldeten Personen sind zur Benützung der Räumlichkeiten des Appartement Aschbach berechtigt. Der Zutritt von – dem Beherberger nicht im Vorfeld bekannt gegebenen – Personen ist nicht gestattet.
Verstöße gegen diese Grundregeln des Aufenthaltes führen zum Verlust jeglicher Rechte des Gastes und kann im Falle des Zuwiderhandelns vom Beherberger ein Betretungsverbot mit sofortiger Wirkung ausgesprochen werden. Für jeden Fall des Verstoßes gegen eine der vorgenannten Regeln wird jedenfalls eine Strafe in Höhe von € 200,00 zur Zahlung an den Beherberger fällig, dies unabhängig von der Pflicht zum Ersatz tatsächlich höherer Schäden.
Für das Appartement Aschbach steht je ein Pkw-Abstellplatz zur Verfügung.
Anreise , Beherbergung vor Ort und Abreise
Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Kunde das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes, die üblicher Weise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind.
Der Vertragspartner hat das Recht die gemieteten Räume ab 15:00 Uhr des vereinbarten Tages (“Ankunftstag”) zu beziehen. Die gemieteten Räume sind durch den Vertragspartner am Tag der Abreise bis 10:00 Uhr freizumachen. Der Beherberger ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht freigemacht sind. Der Kunde ist verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt der Abreise entgeltpflichtige Zusatzleistungen welche auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahme durch ihn und/oder die ihn begleitenden Gästen entstanden sind zu bezahlen.
Der Vertragspartner haftet dem Beherberger gegenüber für jeden Schaden, den er oder die mit ihm reisenden Gäste oder sonstige Personen, verursachen, ebenso wie für jegliche Zahlungen auch betreffend der mit ihm reisenden Gäste. Die Endreinigung des besenrein zurückgestellten Appartements ist inbegriffen. Wünscht der Gast auch während seines Aufenthaltes weitere kostenpflichtige Reinigungsdienste, so ist dies in Absprache mit dem Beherberger möglich.
Sonstiges
Die Benutzung des Parkplatzes (nur soweit zugewiesen) erfolgt auf eigene Gefahr.
Erfüllungsort ist Kitzbühel. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich österreichischem Recht, unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts (insbesondere IPRG und EVÜ).
Für Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien wird die Zuständigkeit des für Kitzbühel (Österreich) zuständigen Gerichtes vereinbart, wobei es dem Beherberger offensteht Klagen gegen einen Kunden auch dort einzubringen, wo dieser seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Jegliche Tierhaltung ist untersagt.
Die Aufrechnung von Ansprüchen des Kunden mit jenen des Beherbergers ist ausgeschlossen.
Im Falle von Regelungslücken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.